{"id":1277,"date":"2019-05-07T18:47:20","date_gmt":"2019-05-07T18:47:20","guid":{"rendered":"http:\/\/yvesfindling.de\/?page_id=1277"},"modified":"2024-01-31T13:24:37","modified_gmt":"2024-01-31T11:24:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/yvesfindling.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Yves Findling \u2013 Bureau of Art &amp; Design (Freiberufler) \u2013 nachstehend Designer<\/p>\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle zwischen dem Designer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Designer h\u00e4tte deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<br \/>\n1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<\/p>\n<p><strong>2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung<\/p>\n<p><\/strong>2.1. Der dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.<br \/>\n2.2. S\u00e4mtliche Arbeiten des Designers, wie insbesondere Entw\u00fcrfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als pers\u00f6nlich geistige Sch\u00f6pfungen durch das Urheberrechtsgesetz gesch\u00fctzt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he (\u00a7 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.<br \/>\n2.3. Ohne Zustimmung des Designers d\u00fcrfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschlie\u00dflich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion ge\u00e4ndert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzul\u00e4ssig.<br \/>\n2.4. Die Werke des Designers d\u00fcrfen nur f\u00fcr die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.<br \/>\n2.5. Der Designer r\u00e4umt dem Auftraggeber die f\u00fcr den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht einger\u00e4umt, es sei denn, Designer und der Auftraggeber treffen eine ausdr\u00fccklich abweichende Vereinbarung. Die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Honorars.<br \/>\n2.6. Die \u00dcbertragung einger\u00e4umter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.<br \/>\n2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist der Designer bei der Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Ausstellung, in Ver\u00f6ffentlichungen \u00fcber das Werk und\/oder der \u00f6ffentlichen Wiedergabe der Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Designer zus\u00e4tzlich zu dem f\u00fcr die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % des f\u00fcr die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des daf\u00fcr angemessenen und \u00fcblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht des Designers unber\u00fchrt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen h\u00f6heren Schaden geltend zu machen.<br \/>\n2.8. Vorschl\u00e4ge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gr\u00fcnden und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begr\u00fcnden kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<br \/>\n2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designers nicht berechtigt, in Bezug auf die Entw\u00fcrfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.<br \/>\n2.10. Der Designer bleibt berechtigt, die in Erf\u00fcllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entw\u00fcrfe und sonstige Arbeiten f\u00fcr die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpr\u00e4senz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>3. Honorare; F\u00e4lligkeit<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Designer nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des AGD &#8211; Alliance of German Designers, Allianz deutscher Designer e.V. &#8211; W\u00f6hlertstra\u00dfe 20, 10115 Berlin<br \/>\n3.2. Die Anfertigung von Entw\u00fcrfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.<br \/>\n3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes f\u00e4llig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils f\u00e4llig. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die H\u00e4lfte des Gesamthonorars betr\u00e4gt. Erstreckt sich die Ausf\u00fchrung eines Auftrags \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.<br \/>\n3.4. S\u00e4mtliche Honorare sind Nettobetr\u00e4ge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab F\u00e4lligkeit.<\/p>\n<p><strong>4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten<\/strong><\/p>\n<p>4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder \u00c4nderung von Entw\u00fcrfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entw\u00fcrfe, die \u00c4nderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktions\u00fcberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.<br \/>\n4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausf\u00fchrungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. f\u00fcr Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.<br \/>\n4.3. Der Auftraggeber erstattet dem Designer die Kosten und Spesen f\u00fcr Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchf\u00fchrung und Erf\u00fcllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.<br \/>\n4.4. Die Verg\u00fctung f\u00fcr Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung f\u00e4llig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Verg\u00fctungen und Nebenkosten sind Nettobetr\u00e4ge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.<\/p>\n<p><strong>5. Fremdleistungen<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgem\u00e4\u00dfen Umfang erforderlich sind, nimmt der Designer im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.<br \/>\n5.2. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss f\u00fcr die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt dem Designer im Innenverh\u00e4ltnis von s\u00e4mtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere s\u00e4mtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.<\/p>\n<p><strong>6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen<\/strong><\/p>\n<p>6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer alle Unterlagen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikst\u00fccke etc. Verz\u00f6gerungen bei der Auftragsausf\u00fchrung, die auf die versp\u00e4tete oder nicht vollst\u00e4ndige \u00dcbergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Designer nicht zu vertreten.<br \/>\n6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er dem Designer zur Verf\u00fcgung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber dem Designer im Innenverh\u00e4ltnis von allen Ersatzanspr\u00fcchen Dritter frei.<br \/>\n6.3. F\u00fcr den Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der k\u00fcnstlerischen Gestaltung der Entw\u00fcrfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten f\u00fcr \u00c4nderungen, die der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Produktion veranlasst, tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p><strong>7. Datenlieferung und Handling<\/strong><\/p>\n<p>7.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entw\u00fcrfen usw.) oder Datentr\u00e4ger, die in Erf\u00fcllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. W\u00fcnscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu verg\u00fcten.<br \/>\n7.2. Stellt der Designer dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verf\u00fcgung, so d\u00fcrfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Ver\u00e4nderungen an den Dateien bzw. Daten d\u00fcrfen nur mit Einwilligung des Designers vorgenommen werden.<br \/>\n7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten tr\u00e4gt unabh\u00e4ngig vom \u00dcbermittlungsweg der Auftraggeber.<br \/>\n7.4. F\u00fcr M\u00e4ngel an Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten, die bei der Daten\u00fcbertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet der Designer nicht.<\/p>\n<p><strong>8. Eigentum und R\u00fcckgabepflicht<\/strong><\/p>\n<p>8.1. An allen Entw\u00fcrfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verf\u00fcgung gestellter Daten, gleichg\u00fcltig ob sie zur Ausf\u00fchrung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte einger\u00e4umt, nicht jedoch Eigentumsrechte \u00fcbertragen. Originale sind, sp\u00e4testens drei Monate nach Lieferung unbesch\u00e4digt an den Designer zur\u00fcckzugeben, falls nicht ausdr\u00fccklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.<br \/>\n8.2. Die Zu- und R\u00fccksendungen erfolgen auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers. Bei Besch\u00e4digung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Dem Designer bleibt vorbehalten, dar\u00fcber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>9. Korrektur; Produktions\u00fcberwachung; Belegmuster<\/strong><\/p>\n<p>9.1. Vor Beginn der Vervielf\u00e4ltigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.<br \/>\n9.2. Die Produktion wird von Designer nur \u00fcberwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. F\u00fcr diesen Fall ist Designer berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegen\u00fcber den Produktionsfirmen zu geben. Der Designer haftet f\u00fcr Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 10.<br \/>\n9.3. Von allen vervielf\u00e4ltigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind dem Designer eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 St\u00fcck unentgeltlich zu \u00fcberlassen, die der Designer auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.<\/p>\n<p><strong>10. Gew\u00e4hrleistung; Haftung<\/strong><\/p>\n<p>10.1. Der Designer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Davon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\u00fcr welche Designer auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet.<br \/>\n10.2. Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Designer aufgrund einer Pflichtverletzung verj\u00e4hren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Ziffer 10.1; f\u00fcr diese gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<br \/>\n10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverz\u00fcglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich anzuzeigen. Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen sp\u00e4testens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der M\u00e4ngelr\u00fcge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.<br \/>\n10.4. Die Freigabe von Produktion und Ver\u00f6ffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe \u00fcbernimmt der Auftraggeber die Haftung f\u00fcr die technische und funktionsgem\u00e4\u00dfe Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.<br \/>\n10.5. Mit Ausnahme eines m\u00f6glichen Auswahlverschuldens haftet der Designer nicht f\u00fcr Auftr\u00e4ge f\u00fcr Fremdleistungen, die der Designer an Dritte vergibt.<br \/>\n10.6. Sofern der Designer Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt der Designer hiermit s\u00e4mtliche ihm zustehenden Gew\u00e4hrleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Anspr\u00fcche aus fehlerhafter, versp\u00e4teter oder Nichterf\u00fcllung gegen\u00fcber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zun\u00e4chst, die abgetretenen Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Fremdfirma durchzusetzen.<br \/>\n10.7. Der Designer haftet nicht f\u00fcr die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsf\u00e4higkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entw\u00fcrfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung \u00fcberl\u00e4sst. Der Designer ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuf\u00fchren oder zu veranlassen. Diese sowie eine \u00dcberpr\u00fcfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.<br \/>\n10.8. Der Designer haftet nicht f\u00fcr die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entw\u00fcrfe. Der Designer ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem Designer bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags bekannt werden.<\/p>\n<p><strong>11. Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Parteien ist Stuttgart.<\/p>\n<p><strong>12. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>12.1. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6rt oder der Auftraggeber juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.<br \/>\n12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.<br \/>\n12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Yves Findling, Stuttgart im Januar 2024<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Yves Findling \u2013 Bureau of Art &amp; Design (Freiberufler) \u2013 nachstehend Designer 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle zwischen dem Designer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich. 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